In Deutschland kennt jeder die Bielefeld-Verschwörung. Schon in den 1990er Jahren entstand die satirische Verschwörungstheorie, dass die Stadt in Nordrhein-Westfahlen nicht existiert und die Existenz wird nur überzeugend vorgetäuscht. Nachdem ich die Geschichte vom Privilegium Maius kennengelernt habe, bin ich der Überzeugung, dass die Urheber ihre Inspiration im mittelalterlichen Österreich gefunden haben.
Denn die Habsburger haben das im Mittelalter noch ganz anders angestellt – mit einer Urkundenfälschung im ganz großen Stil, die ihnen in mehr als 400 Jahren zu einer Machtfülle und zu Sonderrechten verholfen hat, die ihnen so eigentlich gar nicht zustand. Herzog Rudolf IV. hat diese aber so überzeugend vorgetäuscht, dass seine Nachfahren als Kaiser über das gesamte Heilige Römische Reich bis 1806 beherrschen konnten. Man kam ihm erst auf die Spur, als die Dokumente längst keine politische Relevanz mehr hatten.
Die große Fälschung begann im Winter 1358/59, als Rudolf IV. die große Fälschung in Auftrag gab. Er muss aufgrund der juristischen Formulierungen und aufgrund der enormen kalligraphischen Fertigkeiten der Ausführenden einige Mitwisser gehabt haben.
Im Zentrum des Komplexes steht der von Kaiser Friedrich Barbarossa verliehene kleine Freiheitsbrief (Privilegium minus), dessen Goldsiegel man entfernte und dessen Text man um erhebliche Privilegien man erweiterte. Dazu gehören unter anderem eine unabhängige Gerichtsbarkeit und eine berühmte Unteilbarkeit der Länder und die Primogenitur, die Erbfolge durch den erstgeborenen männlichen Nachkommen, beides wurde später in der pragmatischen Sanktion noch erweitert.
Um die Täuschung perfekt zu machen, wurden 4 weitere Urkunden ausgefertigt, die die Privilegien weiter bestätigen und zu erweitern.
So gibt es eine Urkunde von König Heinrich IV. für Margraf Ernst von Österreich vom 4. Oktober 1058, die sich sogar auf noch wesentlich ältere Urkunden beziehen – es werden Urkunden zitiert, die vorgeblich von Julius Caesar und Nero ausgefertigt wurden. Da aus dieser Zeit keine Urkunden erhalten waren, wäre das der großen Täuschung beinahe zum Verhängnis geworden. Denn Kaiser Francesco Petraca holte ein Gutachten ein, das den Verfasser betont abschätzig als „Erzschelm“ bezeichnet. Danach jedoch begnügte sich Rudolf erstmal damit, die Privilegien in seinen eigenen Ländern erfolgreich durchzusetzen.
Die Erfolgsgeschichte begann dann im eigentlichen Sinne erst im 15. Jahrhundert, als König Sigmund den österreichischen Herzog Albrecht V. mit Ländern belehnte und im Zuge dessen auch das Privilegium Maius erstmals offiziell bestätigte.
Im Sommer 1442 bestätigte der Habsburger Friedrich III. als römisch-deutscher König das Privilegium Maius, mit Zustimmung der Kurfürsten von Mainz, Brandenburg und Sachsen. 1453 bestätigte Friedrich das Privilegium maius erneut, schon als Kaiser, und erweiterte die Privilegien erneut, vor allem um den Erzherzogstitel.
Mit diesen Bestätigungen ab Mitte des 15. Jahrhunderts, die auch aus den Ländern kamen, wurde das Privilegium Maius staatsrechtliche Grundlage für die enge Verbindung der Österreichischen Länder und für die Begründung des Kaisertums Österreich.
Ob Kaiser Friedrich III. vom Familiengeheimnis der Fälschung wusste oder ob er die Urkunden wirklich für Echt hielt, oder ob Rudolf IV. den späteren Erfolg seines genialen Täuschungsmanövers ahnte, ist übrigens nicht überliefert.